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Rehabilitationssport dient der weitergehenden Verbesserung der Gesundheit nach Verletzungen, Unfällen, Operationen und bei chronischen Erkrankungen und wird nach der ärztlichen Erstversorgung und/oder der ambulanten Reha in der Klinik für die Anschlusszeit vom Arzt verschrieben. Die Verordnung gilt für einen Zeitraum von 1 - 3 Jahren mit 50 oder 120 Übungsstunden.

Ziel des Rehabilitationstrainings ist, Ausdauer und Kraft zu stärken und zu stabilisieren, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Es ist auf Art, Schwere und  körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. Die in der neuen Rahmenvereinbarung von 2011 genannte Anzahl der Übungseinheiten soll künftig jedoch nur ein Richtwert sein; nach individueller Prüfung des Einzelfalls kann davon abgewichen werden. Weitere Verordnungen sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch vom Arzt  begründet werden.     

Vom Rehabilitationssport ausgeschlossen sind seit 1. Januar 2011 Angebote und Übungen, die vorrangig auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen sowie Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich. Auch Übungen an technischen Geräten zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung (zum Beispiel Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer). Eine Ausnahme stellt das Training auf Fahrradergometern in Herzsportgruppen dar.

In unserem Downloadbereich finden sie auch die neue Verordnung, die aktuellen Flyer für Patienten und Ärzte und unsere Vereinsflyer.